Neben seinen militärischen und Verwaltungsaufgaben war der Festungskommandant auch der oberste Vertreter der Gerichtsbarkeit. Er bestrafte Verbrechen von Garnisonsmitgliedern „so nicht Ehre und Leben betreffen nach Gutbefinden und Vorschrifft der Kriegs-Articul“. Dem im Offiziersrang stehenden und zur Kommandantschaft gehörenden Auditeur...
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